I. 1.1 A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) reichte bei der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht des Kantons Zug gegen seine frühere Arbeitgeberin, die B.___ AG, ein Schlichtungsgesuch betreffend Forderung aus Arbeitsverhältnis ein (Beilage 9 des Beschwerdeführers; im Folgenden werden jeweils die Beilagen des Beschwerdeführers zitiert, soweit nichts Anderes gesagt wird). Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 1. April 2021 verpflichtete sich die Arbeitgeberin, dem Beschwerdeführer bis spätestens am 30. April 2021 eine Entschädigung im Betrag von CHF 14’500.00 pauschal netto zu bezahlen (Beilage 10).