Ausserdem erscheint es unwahrscheinlich, dass die Beschwerdeführerin gleich nach einer Spätschicht am nächsten Morgen zu einer Frühschicht antreten muss. Möglich wäre es auch, den Heimweg nach einer Spätschicht bei schwierigen Witterungs- und Strassenverhältnissen ausnahmsweise mit dem Taxi zurückzulegen, was immer noch günstiger wäre als der Betrieb eines Autos. Ohnehin müssten der Hinweg und der Rückweg nicht zwingend mit dem gleichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden. Zusammenfassend erscheint es demnach als zumutbar und möglich, für den Arbeitsweg den öV, das Fahrrad oder ein E-Bike zu benutzen.