110 III 17 E. 2b S. 18). Hat das Auto Kompetenzqualität, sind dessen Kosten bei der Berechnung des Existenzminimums nach Art. 93 Abs. 1 SchKG zu berücksichtigen. 4. Im Pfändungsprotokoll vom 20. Mai 2021 werden keine Kosten für die Miete oder das Leasing von Kompetenzstücken geltend gemacht. Für den Arbeitsweg werden Kosten von CHF 390.00 für das Auto festgehalten. Wie sich diese zusammensetzen, geht aus den Akten nicht hervor. Damit bleibt unklar, ob die Beschwerdeführerin schon beim Pfändungsvollzug den Standpunkt vertreten hat, sie sei für den Arbeitsweg zwingend auf das Auto angewiesen.