Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 13. Juli 2021 Es wirken mit: Oberrichter Marti Oberrichter Kiefer Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Lohnpfändung zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: