Am monatlichen Gesamtbedarf von CHF 7’488.85 (abzüglich Anpassung Steuern sowie Arbeitsweg und Verpflegung Mittag) habe sich für seine Familie nichts geändert. In der neuen Existenzminimumberechnung seien aber nach wie vor seine Verpflegung für das 60 % Pensum sowie seine Fahrten zum Arbeitsplatz enthalten. Anhand dieses Beispiels sei einmal mehr ersichtlich, wie fehlerhaft das Betreibungsamt seiner Arbeit nachgehe. II.