Das heisse, dass da jetzt einiges auch noch geklärt werden müsse. Es gehe ihm wirklich nicht gut und er brauche Hilfe. Er stelle den Antrag auf einen unentgeltlichen Anwalt oder ähnliches. 4. Mit Stellungnahme vom 19. Mai 2021 macht der Beschwerdeführer abschliessend geltend, er könne die Fahrten, die er für das […] mache, nicht dokumentieren. Arbeitsort sei viermal die Woche [...]. Das seien mit Hin- und Rückfahrt 120 km. Rechne man 50 Rappen/km, seien das pro Tag 60.00 bzw. monatlich CHF 960.00. Hinzu kämen die Fahrten zu Interviews, Shows, Events etc. Ebenfalls nicht ausweisen könne er die Kosten des Studios in [...], Amortisation der Technik, Strom und was sonst noch alles dazu komme.