Die Nebenkosten seien gemäss Mietvertrag und nach Abklärung beim Oberamt Thal-Gäu (Mietschlichtungsbehörde) im Mietzins von Fr. 1‘600.00 enthalten. Diese könnten somit nicht zusätzlich abgerechnet werden. Des Weiteren gelte es zu erwähnen, dass ein den wirtschaftlichen Verhältnissen und persönlichen Bedürfnissen des Schuldners nicht angemessener Mietzins nach Ablauf des nächsten Kündigungstermins auf ein ortsübliches Normalmass herabzusetzen wäre. Der Mietzins von CHF 1‘600.00 inkl. Nebenkosten sei für einen 3-Personen- Haushalt nicht angemessen und es werde vorbehalten, diesen anlässlich einer nächsten Pfändung auf einen ortsüblichen Mietzins herabzusetzen.