Zudem seien die Krankenkassenprämien von CHF 500.00 einzurechnen und die Kosten von CHF 400.00 für das Medikament gegen die […]krankheit seiner Ehefrau zu berücksichtigen, da diese von der Krankenkasse nicht übernommen würden. Schliesslich wäre er froh, wenn das Betreibungsamt ihn für ein paar Monate in Ruhe lassen würde, damit er wieder ruhig schlafen und die Kraft auf die wichtigen Dinge, nämlich auf die Gesundheit und die Betreuung der schwer erkrankten Mutter, lenken könne. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 11. Mai 2021 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde.