Von den CHF 2’900.00 blieben ihm maximal CHF 500.00. Das Betreibungsamt habe ihm gesagt, er könne die Quittungen einreichen. Sein Gehirn sei aber nicht in der Lage, diese Abläufe umzusetzen. Der eingereichte Bericht der «[…]» behandle dies ebenfalls. Des Weiteren sei ihm ein Mietzins einzurechnen. Sein Vater habe ihm ein Haus gekauft, in dem der Beschwerdeführer und seine Familie relativ kostengünstig leben könnten. Er müsse aber sämtliche Kosten selbst bezahlen. Derzeit sei eine Ölrechnung von CHF 3'000.00 offen, er bezahle diesbezüglich aktuell Raten von CHF 250.00 pro Monat an die C.___, zudem bezahle er die Gebäudeversicherung, Abwasser etc.