Dies sei aber kein klassischer Lohn, sondern eher eine Spesenabrechnung. Er habe sich verpflichtet, die […]station beim Aufbau zu unterstützen. Alle Spesen, alle Investitionen in Technik, alle DJ-Mixes, Interview-Termine, Live-Sendungen etc. bezahle er von diesem Geld. Zudem fahre er viermal pro Woche nach [...]. Er bezahle das Parkhaus, Essen und alle sonstigen laufenden Kosten. Auch habe er bei sich ein Sendestudio inkl. Server aufgebaut. Somit beantrage er, dass der Betrag der B.___ AG nicht in das Existenzminimum einzurechnen sei. Ohne diese Spesen sei der Job weg. Von den CHF 2’900.00 blieben ihm maximal CHF 500.00.