I. 1. Mit Schreiben vom 26. April 2021 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 16. April 2021 und macht im Wesentlichen geltend, seine Steuerschulden seien endlich an die reellen Einkünfte anzupassen. So habe er über Jahre hinweg weniger als CHF 15'000.00 verdient. Die Gemeinde [...] habe ihn aber auf CHF 9'000.00 für Steuern betrieben, obwohl sie gewusst hätten, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen sei, sich zu wehren. Sodann erhalte er von der B.___ AG ein Entgelt von CHF 2'900.00. Dies sei aber kein klassischer Lohn, sondern eher eine Spesenabrechnung.