Gestützt auf diesen Vergleich erreichte der Beschwerdeführer am 12. April 2021 nochmals die definitive Rechtsöffnung für CHF 123'000.00. Im rektifizierten Urteil vom 21. April 2021 wurden die Betreibungskosten ersatzlos gestrichen, weil in derselben Betreibung bereits einmal Betreibungskosten gesprochen worden waren (Urkunde 10). Offenbar wurde die Frage nicht gestellt, ob dasselbe nicht auch für die Gerichts- und Parteikosten, die ja auch zu den Betreibungskosten gehören, gelten sollte. Nachdem das Aberkennungsverfahren erledigt war, ist die provisorische Rechtsöffnung zu einer definitiven geworden.