3. Des Weiteren sei festzustellen, dass der einschlägige Kaufvertrag die Parzelle Nr. [...] in dessen Ziffer 3.1, 2. Absatz, postuliert, dass die Käuferschaft CHF 128’000.00 innert zehn Tagen nach Beurkundung des Kaufvertrages auf das Konto Nr. […] des Betreibungsamtes Dorneck, in 4143 Dornach, zwecks Löschung der bestehenden Pfändung des internen Liq.-Anteils des B.___ zu bezahlen hat.