1. Es sei festzustellen, dass der von der Beschwerdegegnerin in Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Dorneck vom 19. Juni 2019 sichergestellte Betrag in Höhe von CHF 128’000.00 nicht ausreichend ist, um den geforderten Betrag des Beschwerdeführers in der hiervor genannten Betreibung inkl. Zins und Kosten zu decken. 2. Demzufolge sei das Betreibungsamt Dorneck anzuweisen, die Verwertung des Liquidationsanteils am Gemeinschaftsvermögen in Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Dorneck vom 21. Juni 2019, anhand zu nehmen. 3. Alles unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.