Gegen dieses ablehnende Antwortschreiben des Betreibungsamtes erhob der Gläubiger (im Folgenden auch der Beschwerdeführer) am 23. April 2021 form- und fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und stellte darin die folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass der von der Beschwerdegegnerin in Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Dorneck vom 19. Juni 2019 sichergestellte Betrag in Höhe von CHF 128’000.00 nicht ausreichend ist, um den geforderten Betrag des Beschwerdeführers in der hiervor genannten Betreibung inkl. Zins und Kosten zu decken.