Bereits nach Erhalt der Arresturkunde im Januar 2021 teilte der Schuldner dem Betreibungsamt mit, dass er beabsichtige, die Liegenschaft zu verkaufen, um den geforderten Betrag der Betreibung Nr. [...] bezahlen zu können. Das Betreibungsamt wies darauf hin das Grundbuchamt an, dem Verkauf der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen, sofern der vom Betreibungsamt berechnete Betrag inklusive Zins und Kosten von CHF 128’000.00 direkt an das Betreibungsamt bezahlt werde. Dieser Betrag wurde dem Betreibungsamt am 6. April 2021 überwiesen. 2.1 Der Gläubiger teilte dem Betreibungsamt am 14. April 2021 per Mail mit, dass der sicherzustellende Betrag für ihn nicht von Interesse sei.