I. 1.1 A.___ (im Folgenden der Gläubiger) führt die Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Dorneck gegen B.___ (im Folgenden der Schuldner). Auf den Arrestbefehl der Amtsgerichtsstatthalterin von Dorneck-Thierstein vom 21. Januar 2021 hin verarrestierte das Betreibungsamt den Liquidationsanteil des Schuldners an der Liegenschaft GB [...] und liess darauf im Grundbuch eine Verfügungsbeschränkung vormerken (Urkunde 9; soweit nichts Anderes vermerkt wird, werden im Folgenden jeweils die Urkunden des Beschwerdeführers zitiert). Dieser interne Liquidationsanteil wurde am 24. Februar 2021 gepfändet.