SchKG des Kantons Solothurn vom 28. Oktober 2019). 4. Die Verfügung des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 22. Dezember 2020 ist somit zu bestätigen und die dagegen erhobene Beschwerde abzuweisen. Die Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Region Solothurn bleibt demnach für Dritte weiterhin einsehbar. 5. Das Beschwerdeverfahren ist nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich. Die Ausrichtung einer Parteientschädigung kommt nicht in Betracht (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Region Solothurn bleibt für Dritte weiterhin einsehbar.