In dem im vorliegenden Fall am 8. Februar 2021 eingereichten Schlichtungsbegehren an das Friedensrichteramt der Einwohnergemeinde [...] wird die Beseitigung des Rechtsvorschlags verlangt und der im Schlichtungsbegehren genannte Forderungsgrund («Rechnung für die Behandlung des Hundebisses») entspricht dem im Zahlungsbefehl Nr. [...] genannten Forderungsgrund. Somit sind die vorgehend genannten Voraussetzungen bezüglich der in einer Anerkennungsklage bzw. in einem Schlichtungsbegehren zu stellenden Anträge ebenfalls erfüllt (vgl. auch Urteil SCBES.2019.103 der Aufsichtsbehörde SchKG des Kantons Solothurn vom 28. Oktober 2019).