] zwecks Beseitigung des Rechtsvorschlages mittels eines Schlichtungsgesuchs Kontakt aufzunehmen. 5. Mit Eingabe vom 12. Februar 2021 reichen die Gläubiger die Vorladungsverfügung des Friedensrichters, D.___, [...], vom 12. Februar 2021 ein, worin der Beschwerdeführer als Schuldner sowie die Gläubiger zur Schlichtungsverhandlung vom 4. März 2021 vorgeladen werden. 6. Am 17. Februar 2021 reichen die Gläubiger das Schlichtungsgesuch vom 8. Februar 2021 (Datum Postaufgabe) ein. II.