] an Dritte ab. 2. Gegen diese Verfügung erhebt der Beschwerdeführer am 30. Dezember 2020 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und macht im Wesentlichen geltend, die Gläubiger hätten der Entschädigungslösung zugestimmt und von seiner Haftpflichtversicherung CHF 1'888.65 erhalten. Den restlichen Betrag von CHF 523.50 sei er somit nicht mehr schuldig und auch nicht damit einverstanden. 3. Mit Vernehmlassung vom 12. Januar 2021 stellt das Betreibungsamt den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen.