Die Gläubiger hätten angenommen, dass sich der Schuldner persönlich bei ihnen melde, wenn er den Eintrag im Betreibungsregister gelöscht haben möchte. Bei dieser Gelegenheit hätte man die weiteren Kosten vorbringen können und um die Begleichung der ganzen Schuld gebeten. Danach sei man bereit, dem Gesuch nachzukommen. Das Gespräch habe bis heute nicht stattgefunden. 1.5 Mit Verfügung vom 22. Dezember 2020 wies das Betreibungsamt das Gesuch des Beschwerdeführers um Nichtbekanntgabe der Betreibung Nr. [...] an Dritte ab.