Man habe mehrfach mit dem Schuldner Kontakt aufgenommen, ihn über den Verlauf der Wundheilung, die rechtlichen Schritte sowie bezüglich eines bevorstehenden Termins beim Friedensrichter informiert. Der Schuldner habe aber nie von sich aus Kontakt mit ihnen aufgenommen. Die Haftpflichtversicherung habe sich bereit erklärt, CHF 1'888.65 zu übernehmen. Somit blieben noch CHF 523.50 offen. In der Zwischenzeit seien noch weitere Kosten im Betrag von CHF 114.60 aufgelaufen. Die Gläubiger hätten angenommen, dass sich der Schuldner persönlich bei ihnen melde, wenn er den Eintrag im Betreibungsregister gelöscht haben möchte.