Mit E-Mail vom 2. Oktober 2020 (Beschwerdebeilage 2) teilte die Haftpflichtversicherung des Beschwerdeführers diesem mit, sie habe die Gläubiger für den Wechsel der Verbände pauschal mit CHF 1'500.00 entschädigt, zuzüglich Materialkosten von CHF 388.65. Somit sei der Fall abgeschlossen. Man habe die Gläubiger darauf hingewiesen, die Betreibung sofort zurückzuziehen. 1.3 Am 12. Dezember 2020 reichte der Beschwerdeführer beim Betreibungsamt Region Solothurn ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der obengenannten Betreibung Nr. [...] an Dritte ein.