1. 1.1 Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] betrieben C.B.___ und B.B.___(nachfolgend Gläubiger), A.___ (nachfolgend Beschwerdeführer) auf einen Betrag von CHF 2'412.15. Als Grund wurde «Rechnung für die Behandlung von Hundebissfolgen bei Hündin [...]». Gegen den Zahlungsbefehl, welcher dem Beschwerdeführer am 11. September 2020 zugestellt wurde, erhob dieser fristgerecht Rechtsvorschlag. 1.2 Mit E-Mail vom 2. Oktober 2020 (Beschwerdebeilage 2) teilte die Haftpflichtversicherung des Beschwerdeführers diesem mit, sie habe die Gläubiger für den Wechsel der Verbände pauschal mit CHF 1'500.00 entschädigt, zuzüglich Materialkosten von CHF 388.65. Somit sei der Fall abgeschlossen.