Das Betreibungsamt hält dem in seiner Vernehmlassung entgegen, es benötige die genauen Rechnungen sowie die einzelnen Zahlungsbestätigungen, um eine Rückerstattung prüfen zu können. In ihrer Stellungnahme erwidert die Beschwerdeführerin darauf, sie habe sämtliche Rechnungen und Zahlungsbestätigungen per Mail an Herrn B.___ gesandt, worauf dieser bestätigt habe, dass er alle ihre Unterlagen erhalten habe. Der Beschwerde liegen keine Belege zu den geltend gemachten Nebenkosten bei. Auch aus dem angerufenen Mailverkehr ist nicht ersichtlich, welche Belege die Beschwerdeführerin an das Betreibungsamt gemailt hat.