Am 22. Dezember 2020 erging sodann ein Vorführungsauftrag an die Polizei. Die Beschwerdeführerin hat diesen Aufforderungen lange keine Folge geleistet. Insbesondere genügt es nicht, einfach Mails an das Betreibungsamt zu schicken und zu schildern, wie intensiv man sich mit der ganzen Situation befasse und wie man besorgt sei, aus eigenen Kräften aus der Misere herauszukommen. Aus den Vorbringen der Beschwerdeführerin geht denn auch klar hervor, dass sie ihre verfügbaren Mittel nicht dem betreibenden Gläubiger zukommen lassen will, sondern diese nach ihrer eigenen Prioritätensetzung für andere Gläubiger verwenden will.