Die Beschwerde nach Art. 17 SchKG ist ein Rechtsmittel, mit welchem Verfügungen der Betreibungs- und Konkursorgane bei der Aufsichtsbehörde angefochten werden können. Sie dient der einheitlichen und richtigen Anwendung des Betreibungs- und Konkursrechts und ermöglicht die Überprüfung der zwangsvollstreckungsrechtlichen Verfügungen auf ihre Gesetzmässigkeit und Angemessenheit (Flavio Cometta / Urs Peter Möckli in: Adrian Staehelin et al. [Hrsg.], Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I, Basel 2010, Art. 17 N 2). Es geht mit anderen Worten um die Anwendung des Verfahrensrechts des SchKG durch die Betreibungsbehörden.