Wenn sie die vereinbarten monatlichen Raten wegen dieser Lohnpfändung nicht mehr zahlen könnten, würden sie für all diese Rechnungen auch betrieben werden, womit ein Lawineneffekt und eine Neuverschuldung entstehe. Sie sei die alleinige Versorgerin der Familie und sie verfügten über keine sonstigen Einkünfte. Durch die Lohnpfändung werde ihre Arbeitsstelle gefährdet. Deshalb habe sie explizit um eine stille Lohnpfändung gebeten. Der Bodenleger, ihr Gläubiger, vermassle den Sanierungsplan für alle betroffenen Parteien. Diese Lohnpfändung bedrohe ihre ganze Existenz. 2. Die Beschwerde nach Art.