Die Berechnung des Existenzminimums sei grundsätzlich falsch. Zahlreiche Positionen seien in der Berechnung nicht berücksichtigt. Sie seien zur Zahlung dieser Beträge im Rahmen von monatlichen Teilzahlungen verpflichtet. Die Zahlungen an die Handwerker seien Teil eines laufenden, umsetzbaren Sanierungsplans. Sie hätten diese Zahlungen sowie die zugehörigen Rechnungen dem Betreibungsamt bereits schriftlich belegt. Wenn sie die vereinbarten monatlichen Raten wegen dieser Lohnpfändung nicht mehr zahlen könnten, würden sie für all diese Rechnungen auch betrieben werden, womit ein Lawineneffekt und eine Neuverschuldung entstehe.