Darin hält sie nochmals fest, sie brauche keine Lohnpfändung. Nachdem ihr die Beilagen zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes zugestellt worden waren, reichte die Beschwerdeführerin am 28. April 2021 eine zweite Stellungnahme ein. Ihrer Meinung nach richtet die Einkommenspfändung mehr Schaden an, als dass sie irgendjemandem Nutzen bringt. Ihr relativ komplexer und etwas spezielle Fall sei vom Betreibungsamt komplett falsch beurteilt und gehandhabt worden.