Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich. Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Der Präsident Der Gerichtsschreiber Flückiger Isch Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 29. April 2021 auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht eingetreten (BGer 5A_324/2021).