In der Folge trat die Beschwerdegegnerin mit der angefochtenen Verfügung nicht auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein, ging aber nicht weiter auf die letztgenannten Anträge der Beschwerdeführerin bezüglich Erhebung des Kostenvorschusses ein, sondern hielt diesbezüglich lediglich fest, das Verwertungsbegehren der Gläubigerin in der Betreibung Nr. [...] gelte als zurückgezogen. Dadurch, dass die Beschwerdegegnerin diese Anträge überhaupt nicht behandelt hat und zudem aus nicht nachvollziehbaren Gründen davon ausging, das Verwertungsbegehren der Gläubigerin gelte als zurückgezogen, hat sie das rechtliche Gehör verletzt, weshalb grundsätzlich eine Rückweisung der Sache an das