2. Es sei Ziff. 2 der Verfügung der Amtschreiberei Olten-Gösgen vom 25. Februar 2021 in der Betreibung Nr. [...] aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das Verwertungsverfahren fortzusetzen. 3. Prozessual: Es sei der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung (Verfahrens- und Parteikosten) zu gewähren, unter Beiordnung des unterzeichnenden Anwalts als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter. 4. Prozessual: Es sei auf die Erhebung eines Verfahrensvorschusses zu verzichten. 5. Unter Kosten und Entschädigungsfolge.