1. Es sei Ziff. 1 der Verfügung der Amtschreiberei Olten-Gösgen vom 25. Februar 2021 in der Betreibung Nr. [...] aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor der Beschwerdegegnerin die unentgeltliche Prozessführung (Verfahrens- und Parteikosten) zu gewähren, eventualiter sei der angefochtene Entscheid zu kassieren und die Amtschreiberei sei anzuweisen, der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung (Verfahrens- und Parteikosten) für das Verfahren vor der Beschwerdegegnerin zu gewähren. 2. Es sei Ziff.