I. 1. Am 19. Januar 2021 pfändete das Betreibungsamt Grenchen-Bettlach den ½-Miteigentumsanteil von A.___ am Wohnhaus an der [...]strasse [...] auf GB [...] Nr. [...]. Am 26. Februar 2021 verkauften A.___ und seine Ehefrau das Wohnhaus. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass ein Betrag von CHF 10’492.85 auf das Konto der Amtsschreiberei Grenchen-Bettlach zu überweisen ist. Dieser Betrag dient der Löschung der auf dem Grundstück vorgemerkten Verfügungsbeschränkung. 2. Gegen die Pfändungsverfügung vom 19. Januar 2021 erhob A._