Aktuell habe nur noch die Mutter des Schuldners dort Wohnsitz. Die Auskunft an das Betreibungsamt Olten-Gösgen, wonach der Schuldner für unbestimmte Zeit im Ausland sei, habe die Mitarbeiterin der Einwohnerkontrolle nur deshalb geben können, weil es sich bei […] um ein kleines Dorf handle, wo man solche Dinge voneinander wisse. Des Weiteren ergaben die telefonischen Abklärungen bei der Einwohnerkontrolle […], […], dass der Schuldner letztmals vom 21. Februar 2019 bis 22. August 2019 Wohnsitz in […] hatte. Der Schuldner sei nach […] ausgewandert. Er habe als Adresse «…», angegeben.