Somit habe dieser bereits am 11. November 2020 davon Kenntnis erlangt, womit die am 26. November 2020 erhobene Beschwerde verspätet sei. 4. Mit Stellungnahme vom 6. Januar 2021 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen und ausführen, das Betreibungsamt habe mit E-Mail vom 19. November 2020 die Betreibungsakten offengelegt und den Beschwerdeführer über die vom Beschwerdegegner 2 eingeleitete Betreibung sowie über Bestand und Inhalt des gegen ihn gerichteten Zahlungsbefehls in Kenntnis gesetzt.