Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzügl. MWST). Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die Mutter des Beschwerdeführers, Frau C.___, habe am 11. November 2020 an ihrem Wohnsitz in [...], eine Aufforderung der Post zur Abholung einer Urkunde des Betreibungsamtes der Amtschreiberei Olten-Gösgen zugestellt erhalten. Diese habe sie aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes sowie mangels Vollmacht nicht abgeholt.