2. Sodann handelt es sich bei der geltend gemachten Kreditrückzahlung für die Finanzierung des Fahrzeugs nicht um ein Leasing, sondern um einen Privatkredit. Somit kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob das Auto der Beschwerdeführerin Kompetenzcharakter hat, da die Rückzahlung des Kredits nicht direkt an den Besitz des Fahrzeugs gebunden ist. Die Rückzahlung von Kreditschulden kann nicht im Existenzminimum eingerechnet werden, da dies ansonsten eine unzulässige Gläubigerbevorzugung darstellen würde.