Die Sachbearbeiterin des Betreibungsamtes antwortete ihm, man werde ihm den Zahlungsbefehl per Rechtshilfegesuch in [...] AG zustellen. Dieser Antwort war einerseits zu entnehmen, dass eine Zustellung an diesem Ort (und nicht am Wohnort in [...] SO) vorgesehen war, und andererseits liess sie auf ordentliche Zustellung (und nicht auf eine vereinfachte Zustellung gemäss Art. 7 Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) schliessen.