8.3 Wie dargelegt, ging der Zustellungsankündigung vom 17./22. September 2020 und der Zustellung des Zahlungsbefehls vom 26. September 2020 eine E-Mail-Korrespondenz vom 14. September 2020 voraus. Der Beschwerdeführer erklärte, er sei zwar weiterhin in [...] SO angemeldet, aber zurzeit in [...] AG bei einem Kollegen wohnhaft. Die Sachbearbeiterin des Betreibungsamtes antwortete ihm, man werde ihm den Zahlungsbefehl per Rechtshilfegesuch in [...] AG zustellen.