Weiter gab der Beschwerdeführer eine «Ferienwohnung-Rechnung» für die Buchung eines Wohnwagens in Deutschland ([...]) in der Zeit vom 24. September 2020 bis 7. Oktober 2020 zu den Akten (Urkunde 2 des Beschwerdeführers). In der Stellungnahme vom 23. November 2020 führt er dazu aus, er sei vom 24. September 2020 bis 7. Oktober 2020 in Norddeutschland gewesen. 6.4 Der Beschwerdeführer hat sich auf den 1. Juni 2020 in [...] SO angemeldet und dort unbestrittenermassen Wohnsitz begründet. Laut seinen Angaben und der eingereichten Bestätigung weilte er ab 14. August 2020 in [...