SR 818.102) erlassen. Es trat – soweit hier relevant – am 26. September 2020 in Kraft und bildet seither die Grundlage für die Covid-19-Verordnungen, darunter auch die hier interessierende Verordnung Justiz und Verfahrensrecht. Laut Art. 7 lit. c des Gesetzes kann der Bundesrat zur Gewährleistung des Justizbetriebs und der verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien unter anderem in Bezug auf die Form und Zustellung von Eingaben, Mitteilungen und Entscheiden im Betreibungs- und Konkursverfahren Bestimmungen erlassen, welchen von den Verfahrensgesetzen des Bundes in Zivil- und Verwaltungssachen abweichen. Ein Zahlungsbefehl ist als «Mitteilung» im Sinne dieser Bestimmung zu qualifizieren.