Es leuchtet ein, dass die im SchKG vorgesehene Form der Zustellung von Zahlungsbefehlen mit den Corona-Schutzmassnahmen kollidieren kann. Wenn der Bundesrat in dieser Situation eine zeitlich begrenzte Ausnahme vom Grundsatz der direkten Zustellung vorsah, bewegte er sich innerhalb des Gestaltungsspielraums, der ihm bei der Handhabung seiner notrechtlichen Kompetenz zusteht. 5.3 Am 25. September 2020 wurde das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; SR 818.102) erlassen.