Auf diese Weise ist es möglich, mit Hilfe des von der Post zur Verfügung gestellten elektronischen Suchsystems «Track & Trace» die Sendung bis zum Empfangsbereich des Empfängers zu verfolgen. Mangels Quittierung lässt sich dem «Track & Trace»-Auszug nicht entnehmen, ob tatsächlich jemand die Sendung behändigt hat und um wen es sich dabei handelte, geschweige denn, dass sie tatsächlich zur Kenntnis genommen worden ist (Urteil des Bundesgerichts 5A_547/2015 vom 4. Juli 2016 Erw. 2.2).