In den Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz vom 16. April 2020 zu dieser Verordnung wird erklärt, es sei mit einem grossen Volumen an Zustellungen zu rechnen und die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen, insbesondere die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG), erschwerten die Zustellung sowohl für die zustellenden Behörden sowie die damit beauftragte Schweizerische Post als auch für die empfangenden Personen erheblich. Es ging also in erster Linie darum, die mit der offenen, direkten Übergabe verbundenen Probleme, z.B. in Bezug auf die Einhaltung des Mindestabstands, zu vermeiden und die erwartete überdurchschnittlich hohe Zahl von Zustellungen zu bewältigen.