Der am 20. April 2020 in Kraft getretene Art. 7 der COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht erlaubt die Zustellung von Betreibungsurkunden gegen Zustellnachweis ohne Empfangsbestätigung – insbesondere mittels A-Post Plus –, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens muss ein erster ordentlicher Zustellversuch gescheitert oder im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände von vornherein unmöglich oder aussichtslos sein.