O., Art. 72 N 11). Das Bundesgericht betont in diesem Zusammenhang «die Bedeutung, welche der Zustellung des Zahlungsbefehls insofern zukommt, als dem Schuldner Gelegenheit zu geben ist, auf der Stelle und ohne Begründung Rechtsvorschlag zu erheben» (BGE 120 III 117 E. 2b S. 118). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es nach schweizerischem Recht sehr einfach ist, eine Betreibung einzuleiten. 4.1.4 Die Zustellung von Betreibungsurkunden durch die Post ist für alle Betreibungsämter an alle Orte in der Schweiz möglich.