Mit Schreiben an das Betreibungsamt vom 14. Oktober 2020 (Überschrift: «Rechtsvorschlag Betreibung Nr. [...]») erklärte der Beschwerdeführer (Absender: Postfach [...], [...] LU), er habe in oben erwähnter Angelegenheit keine Nachricht vom Betreibungsamt erhalten und erhebe nun vorsichtshalber Rechtsvorschlag. Falls man ihm zwischen dem 14. und 26. Oktober 2020 (gemeint ist wohl September) einen Zahlungsbefehl habe zustellen wollen, seien die Zustellungsversuche erfolglos geblieben, da er zu dieser Zeit mit Kollegen im Ausland gewesen sei. Inzwischen wohne er nicht mehr in [...] SO und sei auch in [...] AG nicht mehr erreichbar.